AR-Glossar

Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) trat am 1. November 2005 in Kraft und ordnete insbesondere die Kontroll- und Anfechtungsrechte der Aktionäre neu. Ziel war einerseits die Stärkung der (minderheits-)Kontrollrechte und Schutz der Gesellschaft vor missbräuchlichen Klagen sogenannter „räuberischer Aktionäre“ 

Mit der Transformation bindender EU-Vorgaben (Art 41 der EU-Prüferrichtlinie: RL 2006/43/EG) durch das am 29.05.2009 in Kraft getretene BilMoG wurden erstmals gesetzliche Regelungen zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses in das deutsche Gesellschaftsrecht aufgenommen. Richtet der Aufsichtsrat einer kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaft i.S.d. § 264d HGB einen Prüfungsausschuss ein, so muss dieser gemäß § 107 Abs. 4 i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG über mindestens ein unabhängiges und auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung sachverständiges Mitglied verfügen (unabhängiger Finanzexperte).