AR-Glossar

Unter Carried Interest (auch kurz Carry genannt) versteht man eine über eine mögliche Kapitalbeteiligung hinausgehende Beteiligung des Fondsmanagements an Gewinnen der Fondsgesellschaft, insbesondere in Private-Equity-Fonds. In der Praxis beträgt diese Gewinnbeteiligung üblicherweise 20 % des erzielten Fonds-Gewinns.

In der D&O-Versicherung herrscht als Versicherungsfalldefinition das sog. Claims-Made-Prinzip (Anspruchserhebungsprinzip) vor. Die D&O-Versicherung deckt hiernach solche Schadensersatzansprüche, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags oder einer bestehenden Nachmeldefrist gegen eine versicherte Person (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat…) geltend gemacht werden.

Die wörtliche Übersetzung von „Compliance“ ist etwa „Befolgung“ oder „Einhaltung“. Dies bedeutet nicht nur, dass Unternehmen rechtliche Gebote und Verbote einzuhalten haben; „Compliance“ meint darüber hinaus, dass Unternehmen sich strukturell so zu organisieren haben, dass die Einhaltung dieser Regelungen und eigener Standards sichergestellt ist. Die Ausgestaltung dieser Organisation bleibt grundsätzlich den Unternehmen selbst überlassen, die Anforderungen können nach Größe, Struktur und Gegenstand des Unternehmens unterschiedlich sein. Sind die Bemühungen des Unternehmens nicht hinreichend, so droht der Unternehmensleitung persönliche Haftung.

„Comply or Explain“ („Befolge oder erkläre!“) beschreibt eine Regelungstechnik nicht-gesetzlicher Best-Practice-Vorgaben, wonach eine Abweichung dann sanktionslos bleibt, wenn sie offen erklärt wurde. In Abgrenzung dazu wird eine gesetzliche, mit (negativen) Rechtsfolgen versehene, Pflicht teilweise mit dem Begriffspaar „Comply or Else“ („Befolge, sonst…!“) umschrieben. Wie die meisten Corporate Governance Kodizes weltweit folgen sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex, als auch der deutsche Public Corporate Governance Kodex teilweise diesem System.

Im Rahmen der Fachkonferenz „Corporate Governance und Gesellschaftsrecht“ am 04.04.2019, welche von AdAR und Deutsche Aktieninstitut gemeinsam durchgeführt wurde, gaben Angelika Gifford (AR Pro Sieben,Sat1 und TUI AG) und Dr. Cordula Heldt (DAI) einen Überblick über die Pflichten des Aufsichtsrats zu dem Thema ESR.