AR-Glossar

Als unter einem Plenarvorbehalt stehend werden solche Entscheidungsgegenstände des Aufsichtsrates bezeichnet, über die nur vom gesamten Aufsichtsrat (Plenum), nicht aber in Ausschüssen beschlossen werden darf. Plenarvorbehalte schränken insoweit das Selbstorganisationsrecht des Aufsichtsrates ein.

Der Prüfungsausschuss in Deutschland ist ein Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich mit speziellen Themen und Fragestellungen rund um den Abschluss, dessen Prüfung und das Interne Kontrollsystem auseinandersetzt. Durch das BilMoG wurde der Prüfungsausschuss erstmals in das Gesetz (§107 Abs. 3 Satz 2 AktG) eingeführt und dessen Aufgaben konkretisiert; demnach hat sich der Prüfungsausschuss zu befassen mit: der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der internen Revisionssysteme sowie der Abschlussprüfung (Schwerpunkt hier: Unabhängigkeit und zusätzlich erbrachte Leistungen).

Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) enthält Vorgaben zur guten Unternehmensführung für juristische Personen des öffentlichen Rechts und  solche des Privatrechts, die im Mehrheitsbesitz des Bundes stehen. Er bildet damit das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum auf börsennotierte Unternehmen ohne überwiegende Staatsbeteiligung ausgerichteten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG). Der Kodex wurde am 1.7.2009 von der Bundesregierung beschlossen. Er wurde unter federführender Leitung des Bundesministeriums der Finanzen erarbeiten, dem auch eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des PCGK obliegt.