Fachmitgliedschaft
Fachmitglied von AdAR kann nur werden, wer über eine herausgehobene fachliche Kompetenz im Bereich der Aufsichtsratsarbeit verfügt und bereit ist, diese zur Förderung der Vereinszwecke aktiv einzubringen. Die Fachmitgliedschaft richtet sich insbesondere an Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Wirtschaftsberater sowie deren Zusammenschlüsse.
Je nach Tätigkeitsschwerpunkt bietet sich für Fachmitglieder auch die Möglichkeit in einem der themenspezifischen Fachausschüsse von AdAR mitzuwirken.
Aufgrund der erforderlichen fachlichen Qualifikation bedarf die Aufnahme eines neuen Fachmitglieds der Zustimmung des Vorstandes sowie des wissenschaftlichen Beirates. Haben Sie oder Ihr Unternehmen Interesse an einer Fachmitgliedschaft, kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen direkt den geschäftsführenden Vorstand.