AR-Glossar

räuberischer Aktionär

Als räuberische Aktionäre werden sog. Berufskläger bezeichnet, die eintragungspflichtige Hauptversammlungsbeschlüsse mit der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage angreifen, um von den betroffenen Gesellschaften Zahlungen als Gegenleistung für die Rücknahme oder Nichterhebung der Klage zu erlangen. Die Aktiengesellschaften stimmen dem Begehren vielfach zu, um die negativen Folgen der Verzögerung der Maßnahme durch die Klage oder sonstige Nachteile zu vermeiden.