AR-Glossar

Der Kaufmann hat nach § 242 Abs. 1 und 2 HGB zum Ende jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Je nach Gesellschaftform, Größe und anderen Merkmalen des Unternehmens umfasst der Jahresabschluss neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Minimum) zusätzlich einen Anhang, eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel. Hierneben wird häufig noch ein Lagebricht gefordert, der allerdings nicht Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Auch die Aufstellungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten variieren ja nach Art und Größe des Unternehmens.