AR-Glossar

In der Holzmüller-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. Februar 1982 wurde der Hauptversammlung eine ungeschriebene Kompetenz für solche Geschäftsführungsmaßnahmen zugesprochen, die derart tiefgreifend in die Mitgliedsrechte der Aktionäre eingreifen, dass der Vorstand nicht damit rechnen konnte, hierüber ohne Beteiligung der Hauptversammlung zu entscheiden. Die Voraussetzungen dieser sogenannten Holzmüller-Doktrin wurden in Folgeentscheidungen zwar weiter präzisiert. Dennoch wird teilweise der Vorwurf geäußert, die Voraussetzungen der Holzmüller-Doktrin seien zu unbestimmt und würden leichtfertig in das Kompetenzgefüge der Aktiengesellschaft eingreifen.

Der Gesetzgeber fordert, dass die vom Aufsichtsrat nach Maßgabe von § 87 AktG festgesetzte Vergütung die „übliche Vergütung? nicht ohne besondere Gründe übersteigen darf. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss sich der Aufsichtsrat erst einmal einen Überblick betreffend die „übliche? Vergütung verschaffen, um dann die von ihm geplante Zielvergütung des Vorstandsmitglieds mit dieser zu vergleichen. Kontrollüberlegung.