Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. - Gemeinsam für Kompetenz
Laut dem 18. Grundsatz des Deutschen Corporate Governance Kodex (Abschnitt D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats IV. Aus- und Fortbildung) nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dabei angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.
Während noch nicht sicher ist, ob hierzu auch die Kostenerstattung für eigenständig gebuchte Fortbildungsmaßnahmen zählt, brauchen sich Fördermitglieder von AdAR hierüber keine Gedanken zu machen: Durch eine Fördermitgliedschaft bei AdAR erhalten alle Aufsichtsräte des Fördermitglieds automatisch Zugang zu den umfassenden Angeboten des Vereins, ohne dies individuell abrechnen zu müssen. Aufsichtsräte erhalten so die Möglichkeit zur ständigen, eigenverantwortlichen Weiterbildung - gleichzeitig erfüllt die Gesellschaft hiermit bereits ihre Pflicht zur angemessenen Unterstützung.
Die vielschichtigen, stets verfügbaren Angebote von AdAR bieten eine kontinuierliche und individuell sinnvolle Möglichkeit zur ständigen Aus- und Weiterbildung im Sinne einer guten Corporate Governance:
- AdAR steht als kompetenter, unabhängiger und professioneller Ansprechpartner rund um den Aufsichtsrat zur Verfügung
- Ständige Verfügbarkeit von und Zugriff auf relevante Informationen; von praxisnaher Sofort-Hilfe zu vertiefenden Darstellungen problematischer Themen auf der Internet-Plattform von AdAR
- Kontinuierlicher Austausch mit Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis sowie anderen Aufsichtsräten
- Zugriff auf ein umfassendes Informations- und Schulungsangebot in Zusammenarbeit mit namhaften Partnern
- Verständliche Aufbereitung aktueller Themen der Aufsichtsratsarbeit
- Mitgestaltung des politischen und wissenschaftlichen Diskurses