Aufsichtsrat+

Den gestiegenen Haftungsrisiken angemessen begegnen

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand in der Unternehmensleitung. Nicht nur durch die zunehmende sanktionsverschärfende Regulierung der letzten Jahre, sondern auch durch die aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen wie geopolitischen Herausforderungen ist diese Aufgabe anspruchsvoller denn je geworden. Mit dem Leistungsspektrum sind damit die Haftungsrisiken auf Seiten der Mandatsträger gestiegen. Diese Haftungsrisiken werden durch D&O-Versicherungen abgesichert, die die Unternehmen für ihre Leitungs- und Überwachungsgremien abschließen.

Der Versicherungsschutz von D&O-Versicherungen umfasst neben der Geschäftsleitung und den leitenden Angestellten auch die Aufsichtsräte der versicherungsnehmenden Gesellschaft. Im Schadensfall unterliegen alle dem Versicherungsschutz, allerdings nur so weit, bis die Versicherungssumme erreicht ist. In der Regel werden im Schadensfall zunächst die Geschäftsleitung und leitenden Angestellten in Anspruch genommen und über den Versicherungsschutz abgedeckt. Bei einer erst nachfolgenden Inanspruchnahme des Aufsichtsrats kann der Fall eintreten, dass die Differenz zur noch vorhandenen Versicherungssumme aus dem privaten Vermögen des betroffenen Aufsichts- oder Beiratsratsmitglieds auszugleichen wäre. Die Schadenssummen können nicht selten Millionenbeträge erreichen.

Bestehende Versicherungen prüfen und bei Bedarf zusätzlich absichern

Aufsichtsräte sollten daher genau den Deckungsumfang und die Bedingungen der D&O-Versicherung prüfen, die das versicherungsnehmende Unternehmen für sie abgeschlossen hat. Das Angebotsspektrum bei den D&O-Versicherungen reicht dabei von einfachen Versicherungspolicen zu solchen, die durch ihren Aufbau den Aufsichtsrat einem besonderen Schutz unterziehen oder aber bis hin zu Zusatzversicherungen, die das einzelne Aufsichtsrat- oder Beiratsmitglied noch einmal besonders absichern. Bei klassischen Versicherungspolicen kann es daher ratsam sein, den Aufsichtsrat durch eine eigene Versicherungssumme zusätzlich abzusichern, die sowohl nach Verbrauch der jeweils vorlaufenden Versicherungssumme als auch exklusiv zur Verfügung steht. Dies wirkt sich insbesondere im Fall einer Streitverkündung seitens des Vorstands gegen den Aufsichtsrat aus, so dass ein Interessenkonflikt im Hinblick auf die Versicherungssumme wegen der Exklusivität der Versicherung erst gar nicht aufkommen kann.

Um das Privatvermögen von Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern möglichst optimal zu schützen, hat die VOV GmbH, Fachmitglied von AdAR, deshalb die innovative Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VOV Aufsichtsrat+ entwickelt.

Durch Kompetenz präventiv Risiken minimieren

Aufsichtsräte können sich zudem präventiv durch Schärfung ihres eigenen Kompetenzprofils mittels laufender Fortbildung, themenbezogener Beratung und fachspezifischer Information absichern. Hierzu bietet AdAR als Kooperationspartner des Fachmitglieds VOV für die VOV Aufsichtsrat+ folgende die Versicherungsleistung ergänzende präventive Assistance-Leistungen und Medien für Aufsichtsräte unabhängig von einem konkreten Versicherungsfall an:

  • Onboarding- sowie eine Compliance-Update-Schulung
  • anwaltliche Vorsorgeberatung zu konkreten haftungsrelevanten Fragestellungen der Aufsichts- oder Beiratstätigkeit
  • Gremium-Erstberatung zu konkreten Fragestellungen der Gremiumstätigkeit
  • Zugang zum AdAR-Portal (inkl. BOARD-Archiv) sowie
  • Veranstaltungen zu aktuellen fachspezifischen Themen

Weitere Informationen zu VOV Aufsichtsrat+ sowie Online-Seminare der VOV.

VOV Aufsichtsrat+ Flyer

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