Aufsichtsräte sollten daher genau den Deckungsumfang und die Bedingungen der D&O-Versicherung prüfen, die das versicherungsnehmende Unternehmen für sie abgeschlossen hat. Das Angebotsspektrum bei den D&O-Versicherungen reicht dabei von einfachen Versicherungspolicen zu solchen, die durch ihren Aufbau den Aufsichtsrat einem besonderen Schutz unterziehen oder aber bis hin zu Zusatzversicherungen, die das einzelne Aufsichtsrat- oder Beiratsmitglied noch einmal besonders absichern. Bei klassischen Versicherungspolicen kann es daher ratsam sein, den Aufsichtsrat durch eine eigene Versicherungssumme zusätzlich abzusichern, die sowohl nach Verbrauch der jeweils vorlaufenden Versicherungssumme als auch exklusiv zur Verfügung steht. Dies wirkt sich insbesondere im Fall einer Streitverkündung seitens des Vorstands gegen den Aufsichtsrat aus, so dass ein Interessenkonflikt im Hinblick auf die Versicherungssumme wegen der Exklusivität der Versicherung erst gar nicht aufkommen kann.
Um das Privatvermögen von Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern möglichst optimal zu schützen, hat die VOV GmbH, Fachmitglied von AdAR, deshalb die innovative Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung VOV Aufsichtsrat+ entwickelt.