AR-Glossar

IFRS ist die Abkürzung für International Financial Reporting Standards. Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Ziel der IFRS ist es  international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse unabhängig von nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen. Zahlreiche Länder haben  die verpflichtende Anwendung der IFRS zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen gesetzlich geregelt– so auch Deutschland in § 315a HGB. Die IFRS bestehen aus einen Rahmenkonzept (Framework), den Standards an sich und offiziellen Interpretationen dieser Standards.

Die innere Ordnung von Aufsichtsräten umschreibt einerseits den organisatorischen Aufbau des Aufsichtsrates und andererseits dessen Regeln für Verfahrens- und Entscheidungsabläufe. Ergänzend zu den wenigen gesetzlichen Vorschriften ist es insbesondere Aufgabe der Satzung und der Geschäftsordnung, die innere Ordnung präzise und effektiv festzulegen. Wichtige Elemente der gesetzlich vorgesehenen Binnenstruktur von Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft sind der Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden, seine Stellvertreter sowie die Einrichtung von Ausschüssen. Wesentliche Verfahrensvorschriften finden sich in den §§ 108 ff. AktG bezüglich der Beschlussfassung sowie der Einberufung von und Teilnahmeberechtigung an Aufsichtsratssitzungen.

Die Interne Revision (IR) unterliegt seit geraumer Zeit einem intensiven Wandel. Während sie zunächst nur im Kreditgewerbe vorgeschrieben war, hat sie nach und nach auch Eingang in andere Branchen gefunden. Mittlerweile ist sie auch fester Bestandteil von öffentlichen Unternehmen sowie deren Gebietskörperschaften und gilt daher als fester Bestandteil von Public Corporate Governance und Public Compliance.

Außerhalb des Bankbereiches wurde die IR erstmals in der Gesetzesbegründung zum 1998 in Kraft getretenen KonTraG im Zusammenhang mit dem damals neu eingeführten § 91 Abs. 2 AktG erwähnt. Mit dieser Regelung wurde der Vorstand einer AG dazu verpflichtet, ein Überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen einzurichten. Im Gesetzgebungsverfahren dazu wurde ausgeführt, dass der Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und für eine angemessene IR zu sorgen hat.

Corporate Governance-Systeme, wozu auch das interne Revisionssystem (IRS) gehört, unterliegen der Überwachungspflicht durch Aufsichtsräte und Beiräte privatrechtlich organisierter Unternehmen. Darüber hinaus ist die IR ein wichtiger Bestandteil der Governancepflichten von Gebietskörperschaften und damit von öffentlichen Unternehmen.