AR-Glossar

UMAG

Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) trat am 1. November 2005 in Kraft und ordnete insbesondere die Kontroll- und Anfechtungsrechte der Aktionäre neu. Ziel war einerseits die Stärkung der (minderheits-)Kontrollrechte und Schutz der Gesellschaft vor missbräuchlichen Klagen sogenannter „räuberischer Aktionäre“