AR-Glossar

Fortbildung

Die Fort- und Ausbildung von Aufsichtsräten ist Kernpostulat der Professionalisierungsdebatte, die eine Verschiebung weg vom früheren Leitbild des Aufsichtsratsmandates als quasi-Ehrenamt hin zum Verständnis einer verantwortungs- und anspruchsvollen Aufgabe zum Ziel hat. Dementsprechend formuliert Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK die Aus- und Fortbildung als individuelle Pflicht jedes Aufsichtsratsmitglieds, deren Erfüllung von der Gesellschaft aber auch angemessen unterstützt werden soll. Hierfür stehen Aufsichtsräten eine Vielzahl von Angeboten unterschiedlicher kommerzieller Bildungsdienstleister zur Verfügung, ebenso das Informations- und Ausbildungsangebot des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat (AdAR).