AR-Glossar

Bestellung (Abschlussprüfer)

Die Bestellung des Abschlussprüfers umfasst die Wahl des Abschlussprüfers und dessen Beauftragung bestehend aus Auftragsangebot und –annahme. Sobald eine Gesellschaft nach § 316 HGB prüfungspflichtig ist, muss sie sich mit der Auswahl und der Bestellung des Abschlussprüfers gem. §§ 318, 319f HGB auseinandersetzen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Ausschlussgründe zu legen. Wie sich die Zuständigkeiten hinsichtlich des Auswahl- und Bestellungsprozesses auf die Organe der Gesellschaft verteilen, hängt je nach Rechtsform von gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen ab.