Abschlussprüferrichtlinie
Die 8. EU-Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (kurz: Abschlussprüferrichtlinie; umgangssprachlich auch EuroSOX) wurde 2006 erlassen, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Abschlussprüfung auf europäischer Ebene zu verbessern und so das Vertrauen in geprüfte Unternehmensabschlüsse zu stärken.
Durch die Abschlussprüferrichtlinie wurden drei zuvor bestehende Richtlinien geändert und zusammengefasst (RL 78/660/EG und RL 83/349/EG) bzw. aufgehoben (RL 84/253/EG). Zuletzt wurde die Abschlussprüferrichtlinie durch die Richtlinie 2014/56/EU im Jahr 2014 inhaltlich geändert. Der hierdurch entstandene Regelungsbedarf veranlasste den deutschen Gesetzgeber zum Erlass des Abschlussprüfungsreformgesetzes (APAReG) am 3.12.2015 und war Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Die Abschlussprüferrichtlinie macht unter anderem Vorgaben zur theoretischen und praktischen Ausbildung der Abschlussprüfer (Art. 8 und 10). Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften müssen in einem einheitlichen Register erfasst werden (Art. 15). Die Richtlinie regelt ferner die Berufsgrundsätze (Art. 21 ff.) und Prüfungsstandards (Art. 26) sowie weitere Anforderungen bei der Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Art. 39 ff.). Die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht erfolgte in Deutschland vor allem durch das BARefG sowie das BilMoG.