Prüfung und Bilanz

Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Nachhaltigkeitsbericht

Martin Kaspar, Director Board Services, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main

Die europäischen Standards für den neuen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD fordern eine Angabe zu dem Prozentsatz der unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat. Zu dieser Angabepflicht stellen sich Anwendungsfragen, etwa zum Wechselspiel mit dem DCGK oder zum Einbezug der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Diesen geht der folgende Beitrag nach.

Inhalt

I. Regulatorischer Hintergrund

II. Unabhängigkeitsdefinition

III. Arbeitnehmervertreter

IV. Bezugsgröße und Stichtag

V. Erklärung zur Unternehmensführung

VI. Fazit

Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 6/2024.

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