Christopher Weißenberg, Studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität zu Köln, Köln
Unternehmenskrisen gelten in Zeiten eines angespannten Wirtschaftsklimas als elementares Problem. Dem Aufsichtsrat kommt in der Krise eine übergeordnete Bedeutung zu. Durch den konsequenten Einsatz zur Verfügung stehender Handlungs- und Eingriffsinstrumente trägt er maßgeblich dazu bei, das Unternehmen wieder in die richtige Bahn zu lenken. Bundesunternehmen stehen in besonderem Interesse der Öffentlichkeit und nehmen eine Vorbildfunktion ein. Es ist unerlässlich, dass Aufsichtsratsmitglieder von Bundesunternehmen alle ihre Pflichten und Handlungsoptionen in der Krise kennen.
Inhalt
I. Einleitung
II. Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im normalen Geschäftsverlauf
III. Rolle des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise
IV. Die Überwachungs- und Einwirkungsinstrumente des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise
1. Berichterstattung des Vorstands gem. § 90 AktG
2. Zusätzliche Zustimmungsvorbehalte gem. § 111 IV AktG
3. Beratung eines Sanierungskonzeptes mit dem Vorstand
4. Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei Unbilligkeit der Fortgewährung gem. § 87 II AktG
5. Personalkompetenz
V. Haftungsrisiken für Mitglieder des Aufsichtsrats
VI. Die Rolle der Beteiligungsführung in der Unternehmenskrise
VII. Fazit
Den vollständigen Beitrag lesen Sie bite im Archiv der BOARD 6/2023.