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Praxis-Impuls der DCGK-Kommission für die Hauptversammlung

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Frankfurt a.M.

Mit der Veröffentlichungsreihe „Praxis-Impulse“ möchte die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in losen Abständen ihre Gedanken zur praktischen Umsetzung einzelner Kodexempfehlungen und -anregungen mit ihren Stakeholdern teilen. Die Praxis-Impulse sind als zusätzliche Handreichungen zu verstehen. Sie sollen – ganz im Sinne des Selbstverständnisses „die Kommission ist mehr als der Kodex“ – pragmatische Vorschläge liefern, die im aktuell geltenden Rechtsrahmen umsetzbar sind. Die Kommission versteht die Impulse dabei als eine Einladung an Unternehmen, diese oft einfachen Ansätze daraufhin zu prüfen, ob sie im eigenen Haus bereits gelebt werden oder ob sie künftig im Sinne einer guten Corporate Governance umgesetzt werden könnten. Die Gedankenpapiere haben somit selbstverständlich keinen bindenden Charakter und nicht zum Ziel, Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex zu sein oder zu werden. Den ersten Praxis-Impuls zu Anregung A.7 und zum Ablauf der Hauptversammlung hat die Regierungskommission kürzlich veröffentlicht.

Inhalt

I.    Praxis-Impulse zum Ablauf der Hauptversammlung
II.   Ideen zur Straffung

    1. Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat sollten sich auf für die Aktionäre wichtige Aspekte konzentrieren.
    2. Der Leitfaden für den Versammlungsleiter bietet häufig Gelegenheit zur Kürzung.
    3. Konzentration der Fragenbeantwortung auf relevante Fragen.
    4. Die Möglichkeit zur Redezeitbeschränkung kann genutzt werden.
    5. Der Versammlungsleiter kann um frühe Wortmeldungen bitten.
    6. Bei der Fragenbeantwortung kann auf bereits veröffentlichte Informationen verwiesen werden.
    7. Fragen nach Möglichkeit bündeln.
    8. Beschlussfeststellung verkürzen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 2/2024 im Mitgliederbereich AdAR.

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