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Nominierungsausschuss quo vadis?

Gabriele Sons, Rechtsanwältin und Aufsichtsrätin, Mitglied des erweiterten Vorstands AdAR und Vorsitzende des Fachausschusses Organbesetzung und Vergütung; Ralf Kreutzberg, Gründer sowie Managing Partner der Executive Search-Beratung HEADSAHEAD, Mitglied des AdAR-Fachausschusses Organbesetzung und Vergütung

Es wird Zeit für eine Aufwertung

Der Nominierungsausschuss, ausgestattet mit umfangreichen Kompetenzen, ist zwingender Governance-Bestandteil großer Finanzinstitute – so schreibt es das Kreditwesengesetz seit 2014 vor. Auch in börsennotierten Unternehmen ist der Nominierungsausschuss aufgrund einer Empfehlung des DCGK mittlerweile eine feste Einrichtung, hier jedoch vornehmlich als Gremium für die Vorauswahl der Aufsichtsratskandidaten der Anteilseignerseite zur Wahl durch die Hauptversammlung. Oft tagt er nur als Ad-hoc-Ausschuss vor anstehenden Wahlen, und seine Mitglieder werden in der Regel nicht extra vergütet. In nicht börsennotierten Unternehmen ist der Nominierungsausschuss selten anzutreffen. Insgesamt fristet er also eher ein Mauerblümchendasein. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsgremien ist es an der Zeit, die Rolle des Nominierungsausschusses zu überdenken und ihn mit erweiterten Aufgaben aus dem Mauerblümchendasein zu erlösen.

Inhalt

I. Ausgangslage

II. Finanzinstitute sind einen Schritt weiter

III. Best Practices im Ausland

IV. Neue Aufgaben für den Nominierungsausschuss

1. Kompetenzprofil

2. Qualifikationsmatrix

3. Nachfolgeplanung

4. Onboarding neuer Aufsichtsratsmitglieder

5. Selbstbeurteilung des Gremiums

6. Lifelong learning

V. Zusammenlegung von Nominierungs- und Personalausschüssen?

VI. Folgen für den Nominierungsausschuss

VII. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2024.

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