Klaus Brisch, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Partner, Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln; Marco Müller-ter Jung, LL.M., Fachanwalt IT-Recht, Partner, Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Daten sind ein wertvolles Instrument, unternehmerische Entscheidungen evidenzbasiert und analytisch zu treffen. Die Nutzung riesiger Datenmengen („Big Data“) kann wirtschaftliche Entscheidungsträger aller Sektoren unterstützen, informierte Entscheidungen zu fällen. Die Herausforderung besteht darin, dass die Datenflut kaum noch analysiert, geschweige denn kognitiv wahrgenommen werden kann. Hier stellt sich die Frage nach dem Einsatz künstlicher Intelligenz und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Beitrag zeigt auf, welchen rechtlichen Regelungen Algorithmen-basierte Entscheidungsprozesse Rechnung zu tragen haben und welche Herausforderungen sich für den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Aufgaben ergeben.
Inhalt
I. Weites Anwendungspotenzial von KI für Entscheidungsträger
II. Zentrale Aspekte der KI-Verordnung
1. Definition von KI
2. Risikobasierter Ansatz
3. Weitere Regelungen der KI-VO
III. Rechtsrahmen für den KI-Einsatz von Entscheidungsträgern
1. KI-Governance
2. KI-Zuständigkeit im Unternehmen
3. Haftungsmaßstab bei der Delegation von Vorstandsaufgaben auf KI-Systeme
4. Haftung für fehlerhafte Entscheidungen auf Grundlage von KI-Systemen
5. Erteilung von Rechtsrat durch KI-Systeme
V. Herausforderungen für den Aufsichtsrat
1. Begleitung der Einführung von KI-Systemen
2. Verringerung von KI-Risiken durch Überwachung der unternehmensinternen Prozesse
VI. Fazit
Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 4/2023.