Von Dr. Peter Hennke, Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Senior Vice President, Global Legal Function, Corporate, Regulatory, GMQS & GRD
Mitglied des Aufsichtsrats kann nach aktienrechtlicher Regelung nur sein, wer eine Höchstzahl an Kontrollmandaten in anderen Unternehmen nicht überschreitet. Neben den Vorgaben des Aktiengesetzes formulieren auch der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Abstimmungsrichtlinien verschiedener Stimmrechtsberater und institutioneller Investoren entsprechende Anforderungen. Ein Arbeitskreis für die Reform des Aufsichtsratsrechts sieht Bedarf für eine Neufassung der gesetzlichen Regelung.
Inhalt
I. Begrenzung der Mandatszahl im Aktienrecht
II. Weitergehende Regelungen zur Begrenzung der Mandatszahl
III. Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung
IV. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2021.