Kapitalgesellschaften, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, sind seit dem 1. Januar 2022 durch Art. 8 Taxonomie VO zusätzlich verpflichtet, Angaben darüber zu machen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Dazu gehört auch die Einhaltung des sogenannten Mindestschutzes, der sich auf soziale Aspekte sowie auf gute Unternehmensführung bezieht. Die von der EU Kommission eingesetzte Platform on Sustainable Finance (PSF) hat einen Bericht vorgelegt, der diese Thematik näher betrachtet und hohe Erwartungen an Unternehmen formuliert. Die Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung werden gleichzeitig künftig durch die jüngst verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert, sodass sich Aufsichtsräte mit dem Thema Mindestschutz vertraut machen sollten.
Inhalt
I. Beispielsfall
II. Rolle des Aufsichtsrats gemäß CSRD
III. Bericht der PSF zu Mindestschutz
1. Menschenrechte
2. Korruption
3. Steuern
4. Fairer Wettbewerb
IV. Lösungsvorschlag Beispielsfall
V. Fazit
Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Rechtsauffassung des Autors wieder.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 1/2023.