Dr. Jörg Schick, CEO von Eticor, Großwallstadt, Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt und Geschäftsführer AdAR e.V.
Nach zwei Jahren vom ersten Entwurf bis zum Trilog gibt es in der EU nun eine Einigung über ein europaweites KI-Gesetz. Durch den AI Act sollen einerseits ein schützender und vertrauensbildender Rechtsrahmen für die Grundrechte und Werte in der europäischen Union, andererseits aber auch Maßnahmen zur Innovationsförderung geschaffen werden. Der in dem Gesetz verfolgte „risikobasierte“ Ansatz sieht umso strengere Regeln vor, je höher das Risiko zur Verletzung von Grundrechten und Werten ist. Der europäische Gesetzgeber bezweckt, wie bei der DSGVO, mit dem AI Act einen globalen Standard für die Regulierung von KI auch in anderen Rechtsräumen zu setzen, um diesem weltweit größere Geltung zu verschaffen. Für Unternehmen und damit auch für Aufsichtsräte gilt es, sich rechtzeitig mit dem neuen Regime zu beschäftigen, um sich auf die neuen Regeln einzustellen und die nötigen Maßnahmen so effizient wie möglich abzuleiten.
Inhalt
I. Allgegenwärtigkeit von KI
II. Herausforderungen durch KI
III. Einigung zur Regulatorik von KI in der EU
1. Anwendungsbereich
2. Risikobasierter Ansatz vom Verbot bis zum Minimalrisiko
IV. Hoher Sanktionsrahmen
V. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 01/2024.