AR-Büro

Aufsichtsrat und Mitbestimmung

Dr. Peter Hennke, Fresenius Medical Care AG, Senior Vice President, Global Legal Function, Head of Corporate Governance, Mitglied AdAR-Fachausschuss AR-Büro

Das Aktienrecht sieht für das Überwachungsorgan Aufsichtsrat eine Reihe eigenständiger Vorschriften vor. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese durch Regelungen der Unternehmensmitbestimmung ergänzt und können sie auch für Unternehmen anderer Rechtsform Wirkung entfalten.

Inhalt

I.     Gesellschaftsrecht und das Recht der Unternehmensmitbestimmung
II.    Schwerpunkte der Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung
III.   Anforderungen an die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
IV.    Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
V.     Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 2/2024 im Mitgliederbereich AdAR.

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