AR-Glossar

Vergütung (Vorstand)

Die Festsetzung der Vergütung des Vorstandes ist eine der Aufgaben des Aufsichtsrates, die eng mit der Bestellung und Anstellung von Vorständen verbunden ist. Mit der Mannesmann-Entscheidung und dem VorstOG von 2005 sowie dem VorstAG von 2009 ist die Vergütung zu einem Gegenstand geworden, der stark von rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Der Aufsichtsrat ist gehalten eine angemessene Vergütung festzusetzen, die Bezüge müssen insbesondere in der börsennotierten Gesellschaft einem bestimmten Anreizprofil entsprechen.