ESG bezeichnet bekanntlich die verschiedenen Dimensionen von Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt (Environment), Gesellschaft (Social) und die Unternehmensverfassung (Governance). Dass sich auch der Aufsichtsrat mit Nachhaltigkeitsaspekten auseinandersetzen muss, ist jedenfalls seit der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 klar, die empfiehlt, dass die Strategie und Unternehmensplanung die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und die mit den relevanten Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen berücksichtigen. Während sich die Bedeutung der Elemente „E“ und „S“ aufgrund bestimmter Assoziationen und einem oftmals naheliegenden Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zumeist mühelos erschließt, erscheint bei dem Faktor „G“ weniger deutlich, was sich dahinter verbirgt. Dementsprechend wurde, so scheint es, dem „G“ in dem Diskurs um Nachhaltigkeit insgesamt bislang wenig Aufmerksamkeit zuteil.
Inhalt
I. Klammerfunktion der Governance
II. Nachhaltige Unternehmensverfassung
III. Steigende Anfordungen durch Nachhaltigkeitsgesetzgebung
IV. Integrales Nachhaltigkeitsmanagement
V. „Three Lines of Defence“ als Vorbild
VI. Bedeutung für den Aufsichtsrat
VII. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 1/2024.