Dr. Thomas Gennert, Rechtsanwalt und Partner, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP.
„ESG“ ist bekanntlich in aller Munde und die Nachhaltigkeitsdebatte wird auf vielen Feldern – teils leider recht abstrakt – geführt. Praktisch ganz konkret wird es allerdings, wenn sich Aufsichtsräte mit der Vergütung „ihres“ Vorstands zu befassen haben. Dann stellt sich für das Gremium auch für jeden Einzelfall die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang, mit welcher Zielrichtung und welcher Ausgestaltung ökologische, soziale oder gesellschaftliche
Nachhaltigskeitsaspekte Teil einer Vergütungsregelung sein können oder müssen. Weil inzwischen für börsennotierte Gesellschaften die Verpflichtung
des Aufsichtsrats besteht, der Hauptversammlung ein sog. Vergütungssystem als Grundlage der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Billigung vorzulegen, stellt sich diese Frage bereits bei dessen Erstellung.
Inhalt
I. Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften
II. ESG als Element von Vergütungssystemen
III. Taugliche Anknüpfungspunkte und Umsetzung von ESG-Bezügen in Vergütungsregelungen
IV. Geeignete Anknüpfungspunkte für konkrete ESG-Ziele
V. Beispiele aus der Praxis
VI. Fazit
Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 4/2023.