ESG

„Say-on-Climate“-Beschlüsse der Hauptversammlung

Von Dr. Lucina Berger, Partnerin bei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main

Zunehmende regulatorische Anforderungen, aber auch die durch externe Stakeholder aufgebaute Erwartungshaltung verstärken den Druck auf Unternehmen, sich auf allen Ebenen intensiv mit der eigenen ESG-Strategie auseinanderzusetzen, diese fortzuentwickeln oder überhaupt erstmalig zu formulieren. Es ist vor diesem Hintergrund nicht überraschend, dass international seit einiger Zeit aus unterschiedlichen Richtungen Forderungen geäußert werden, auch die Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen in entsprechende Überlegungen mit einzubeziehen und den Aktionären das Recht zu verleihen, auf die Klimapolitik des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Der folgende Beitrag zeigt in aller Kürze nach einem Überblick über den Ausgangspunkt der Diskussion und die Zielsetzung entsprechender Initiativen auf, welche Rahmenbedingungen bei einem unter dem verkürzten Schlagwort „Say-on-Climate“ diskutierten Hauptversammlungsbeschluss nach geltendem Recht zu beachten sind und welche Risiken – aber auch Chancen – die Befassung der Hauptversammlung mit Grundsatzfragen rund um die ESG-Positionierung der Gesellschaft haben kann.

Inhalt
I. Ausgangspunkt
II. Gestaltungsspielraum für Unternehmen
III. Gestaltungsspielraum für Aktionäre
IV. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 5/2022.

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