ESG

Nachhaltigkeitsberichterstattung bei öffentlichen Unternehmen, insbesondere Bundesunternehmen

Von Regierungsdirektorin Dr. Simone Hartmann, Referentin im Referat Grundsatzfragen Beteiligungen im Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Derzeit ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Kapitalgesellschaften erneut im Fokus der EU-Kommission. Um eine signifikante Reduktion von Klimarisiken zu erreichen, bedarf es nach Einschätzung der EU- Kommission eines nachhaltigen Finanzwesens und damit auch einer nachhaltigen Finanzberichterstattung im Lage- bzw. im Konzernlagebericht. Aufgrund steigenden Informationsbedarfs berichtspflichtiger Unternehmen, ihrer Investoren und anderer Stakeholder hat die EU-Kommission am 21. April 2021 einen Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, der tiefgreifende Änderungen gegenüber der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) aus dem Jahr 2014 vorsieht. Die geplanten Regelungen sollen nach derzeitigem Stand voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 von großen Kapitalgesellschaften sowie großen börsennotierten Kapitalgesellschaften und ab dem 1. Januar 2026 von börsennotierten kleinen Kapitalgesellschaften angewendet werden. Von der in Planung befindlichen Regelung der EU-Kommission sind auch Beteiligungsgesellschaften des Bundes betroffen. Welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Beteiligungsführung, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung voraussichtlich haben werden, zeigt der nachfolgende Beitrag auf, da auch eine Vielzahl von öffentlichen Unternehmen große Kapitalgesellschaften sind.

Inhalt
I. Einführung
II. Derzeitige Regelungslage
III. Geplante gesetzliche Regelungen
IV. Herausforderungen
1. Geschäftsführung
2. Aufsichtsrat
3. Beteiligungsführung
V. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 6/2021.

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