Das EU-Beihilfenrecht ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Steuerungs- und Kontrollinstrument der EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) gegenüber der nationalen Ebene geworden. Verbotene Beihilfe nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, besser bekannt als Teil des sog. Lissabon-Vertrages) ist jeder Vorteil ohne angemessene Gegenleistung, den der Empfänger (z.B. städtische Beteiligungsunternehmen) unter marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Angesichts der erheblichen finanziellen Risiken, die mit dem EU-Beihilfenrecht verbunden sind, ist eine gründliche und fachkundige Aufarbeitung notwendiger denn je. Dabei ist die Anwendung des Europäischen Beihilfenrechts eines der komplexesten und schwierigsten Themen. Denn häufig sind schon die Begrifflichkeiten Europäischer Institutionen nicht leicht verständlich.
Inhalt
I. Verbotene Beihilfen
II. Pflicht zur Transparenz und Kontrolle
III. Reporting und ÜKK-Kontrolle
IV. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 1/2024.