Von Prof. Dr. Peter Henning, Rechtsanwalt, Honorarprofessor der Goethe-Universität Frankfurt a.M., Mitglied des erweiterten Vorstands AdAR e.V. und Dr. Peter Hennke, Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Senior Vice President, Global Legal Function, Head of Corporate Governance
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss einer Reihe von Anforderungen genügen. Unter anderem empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine angemessene Anzahl unabhängiger Vertreter auf der Anteilseignerseite. Ebenso empfiehlt er die Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. In diesem Kontext könnte die aus dem angloamerikanischen Rechtsraum bekannte Funktion eines sogenannten Lead Independent Director auch in Deutschland an Bedeutung gewinnen.
Inhalt
I. Aufsichtsrat und Board of Directors
II. Die Funktion des Lead Independent Director
III. Kompatibilität mit dem deutschen Recht
IV. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2022.