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Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats nach der Kodexreform 2022

Dr. Daniela Favoccia, Partnerin bei Hengeler Mueller, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Mitglied des Aufsichtsrats der Sartorius AG

Mit der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 28. April 2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexkommission) die Anforderungen an die Kompetenz(profile) von Aufsichtsräten und deren Offenlegung verschärft. Dabei geht es vor allem darum, das Kompetenzniveau im Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung weiter zu erhöhen, Expertise im Bereich Nachhaltigkeit aufzubauen und hinsichtlich der vorhandenen Kompetenzen im Aufsichtsrat für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit zu sorgen. Die Änderungen sind von großer praktischer Relevanz und wirken sich unmittelbar aus bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten, aber auch bei der Aus- und Fortbildung von amtierenden Aufsichtsräten. Der Praxis bleibt dabei ein großer Spielraum. Dieser sollte genutzt werden und wird auch genutzt, wie ein Blick auf die bisherige Umsetzung zeigt.

Inhalt

I.    Die (neuen) Regelungen des Kodex
II.   Umsetzung durch die Unternehmen
III.  Alternative Gestaltungsformen
IV.   Das neue Erfordernis der Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen
V.    Reaktionen des Marktes
VI.   Fazit

Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 3/2023.

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