Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt die EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu. Beginnend ab dem Berichtsjahr 2024 werden damit auch in Deutschland zu-künftig sehr viel mehr Unternehmen entsprechende Berichtspflichten zu erfüllen haben. Insgesamt 12 Standardentwürfe wurden im November 2022 von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) verabschiedet und an die Europäische Kommission übergeben. Dem war ein öffentlicher Konsultationsprozess vorausgegangen.1 Im Folgenden werden die vorliegenden Standardentwürfe vorgestellt.
Inhalt
I. Hintergrund
II. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Einzelnen
1. Vorbemerkungen
2. Übergreifende Standards
3. Themenspezifische Standards
III. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 6/2022.