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Die Plausibilisierungsfehlerhaftung der Aufsichtsratsmitglieder

Von RA Oliver Lange, LL.M. (M&A), LL.M. (Insurance), Köln*

Aufsichtsratsmitgliedern wird – genauso wie Vorstandsmitgliedern – abverlangt, dass sie unternehmerische Entscheidungen nur auf (zumindest) plausibler Tatsachengrundlage treffen. Das erfordert eine Plausibilitätsprüfung, also die Prüfung, ob die zur Entscheidungsgrundlage gemachten Tatsachen jeweils einzeln und in ihrer Gesamtheit zutreffend und vollständig erscheinen und damit den Schluss auf eine bestimmte Sach- oder Rechtslage zulassen oder ob sie eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit zeigen und deshalb einen solchen Schluss nicht tragen. Zwei aktuelle Urteile – in denen die Gerichte jeweils eine Haftung in vielfacher Millionenhöhe wegen fehlerhafter Plausibilisierung angenommen haben – veranschaulichen das Risiko.

Inhalt
I. Rechtsprechung des OLG Hamm
II. Rechtsprechung des KG Berlin
III. Rechtsprechung des BGH
IV. Versicherungsschutz
V. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2022.

Der Autor leitet die Schadenbearbeitung und die Produktentwicklung der D&O-Versicherungsgemeinschaft VOV. Die Ausführungen geben seine persönliche Meinung wieder, die nicht zwangsläufig der Meinung der VOV entspricht.

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