ESG

Die neuen EFRAG Standards und die wichtige Rolle von sozialen Themen

Von Dr. Oliver Emons, Referatsleiter Wirtschaft, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf; Mitglieder des DRSC-Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD steht in den Startlöchern. Parallel zur Entwicklung der Richtlinie wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Entwicklung von einheitlichen Standards betraut. Diese liegen nun vor und für diese Europäischen „Sustainability Reporting Standards“ hat die EU kürzlich einen 100tägigen Konsultationsprozess gestartet. Im Rahmen dieser Konsultation zeigt sich erfreulicherweise, dass insbesondere der Bereich „Soziales“ vielfältige und teilweise neue Offenlegungspflichten von den Unternehmen einfordert. Insbesondere Aufsichtsratsgremien sollten sich jedoch frühzeitig mit den umfangreichen Änderungen in der Berichterstattung auseinandersetzen und Unternehmen bereits jetzt daran arbeiten, diese Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Einblick in Umfang und die mögliche Ausgestaltung der angestrebten Offenlegungspflichten zum „Sozialen“.

Inhalt
I. Von der nichtfinanziellen Berichterstattung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
II. Die neuen EFRAG Standards zum Sozialen
III. Eigene Belegschaft, Einbindung von Arbeitnehmervertreter/innen und Streiks
1. Die Definition der eigenen Belegschaft soll umfangreicher gedacht werden.
2. Einbindung von Arbeitnehmervertretern und Arbeitnehmervertreterinnen soll deutlich ausgedehnt werden.
3. Die Darstellung von Arbeitsniederlegungen geht über die reine Anzahl hinaus.
IV. Trotz Kritik ein wichtiger Schritt
V. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 3/2022.

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