Alexander Frhr. von Fürstenberg, Rechtsanwalt, Gründer und Of Counsel der von Fürstenberg BOARD Services, Mitglied des AdAR Fachausschusses Organbesetzung und Vergütung, München
Der Autor hat etwa 60 Gespräche und Interviews mit Unternehmensverantwortlichen geführt, Mitgliedern der Geschäftsleitung und Mandatsträgern der Aufsichtsgremien, vom kleineren familiengeführten KMU bis zu börsengelisteten Unternehmen. Die Themen waren im Vorfeld avisiert: wie gehen die Unternehmen um mit Grundsatz 19 des DCGK (Aus- und Fortbildungsmaßnahmen) und der zugehörigen Empfehlung D.11 zur angemessenen Unterstützung der Mandatsträger? Wie werden die Besetzungsprozesse für die Aufsichtsgremien aufgesetzt, nach welchen Kriterien wird entschieden („Experience-based hiring“ vs. „Skill-based hiring)? Wie setzen Unternehmen die Empfehlung C.1 des DCGK um (Kompetenzprofil)? Was wird getan, um die erforderliche Kompetenz ihrer Aufsichts- und Beiräte zu gewährleisten? Die Eindrücke und Erfahrungen aus diesen Interviews sind selbstredend nicht repräsentativ. Erhellende Schlaglichter auf die Unternehmenspraxis werfen sie dennoch. Anlass zum Nachdenken geben sie auch.
Inhalt
I. Ziele des Beitrags
II. Rechtlicher Rahmen: Gesetz und DCGK
1. Kodifizierte Best Practice
2. Geltungsanspruch und bewusste Nicht-Anwendung
3. „Comply or explain“ – lästige Pflicht, Chance oder Risiko?
III. Sachkompetenz des AR
1. Der folgenschwerste Irrtum: Einer für alle ...
2. Empfehlung C.1 – Kompetenzprofil
3. Gelebte Praxis
IV. Kompetenzmatrix – was sagt sie aus?
V. Was sollte man ändern?
VI. „Skill-based Hiring “– eine gute Idee?
VII. Weitere Professionalisierung der AR-Arbeit
VIII. Minimierung persönlicher Risiken für Mandatsträger
IX. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 6/2024.