Kein Bürokratiemonster, sondern ein echter Perspektivwechsel für die Rolle des Aufsichtsrats – genau darum geht es bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022). Es ist sogar möglich, dass sich hiermit der Einstieg in eine Stakeholder Economy vollzieht, die eine ganz andere Form der Unternehmensführung etabliert. Dann nämlich, wenn es der EU gelingt, ihre am Gemeinwohl und am Stakeholder-Ansatz orientierte Rechenschaftskultur, die Treiber der neuen Offenlegungsverpflichtungen ist, über Europa hinaus auch in anderen Wirtschaftszonen zu exportieren. Denn Ziel der Offenlegungsverpflichtungen mittels Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, Nachhaltigkeit in alle Unternehmensprozesse stetig und verbindlich zu integrieren. Diese umfassende Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Offenlegungsverpflichtungen stellt den Aufsichtsrat vor neue Aufgaben.
Inhalt
I. Einführung: Regulatorik stößt Perspektivwechsel an
II. Aufgaben des Aufsichtsrates aus den Offenlegungsverpflichtungen
III. Rolle des Wirtschaftsprüfers als „Dialogpartner“ und ESG-Berater des Aufsichtsrates
IV. Fazit
Den vollständigen Beitrag lesen Sie im Archiv der BOARD 1/2023.