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Der neue Kodex ist da

Von Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR)

Am 17. Mai 2022 hat die Regierungskommission den neuen Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 veröffentlicht und zugleich zur Prüfung beim Bundesjustizministerium vorgelegt. Im Rahmen der Konsultation hatte auch der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR) zu den vorgeschlagenen Kodex-Änderungen Stellung genommen. Die Anmerkungen des Arbeitskreises bezogen sich insbesondere auf die Themen Nachhaltigkeit, Compliance wie auch auf die Besetzung und Arbeitsweise des Prüfungsausschusses.

Im Rahmen der Erarbeitung der AdAR-Stellungnahme wurde insbesondere auf die Kompetenz und die Erfahrungen der Mitglieder des erweiterten Vorstands des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat zurückgegriffen. Maßstab für die Vorschläge von Seiten des Arbeitskreises an die Kodex-Kommission war dabei insbesondere die Praxistauglichkeit der Kodexregelungen. Höchst positiv zu bewerten ist, dass die Kodexkommission die zahlreichen Eingaben im Rahmen der Konsultation bei der Erarbeitung der letztendlichen Kodexfassung berücksichtigt hat. Dies gilt auch für die Stellungnahme des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR). Im Folgenden werden die letztendlichen Änderungen des Kodex dargestellt und jeweils im Anschluss daran die Begründung – wie von der Kommission veröffentlicht – angeführt. So ist es besonders wichtig, die Herleitung der Kodex-Änderungen zu verstehen, um diese auch entsprechend in der Praxis anwenden zu können.

Inhalt
I. Änderung in der Präambel
II. Änderung der Empfehlung A.1
III. Änderung des Grundsatzes 4
IV. Änderung der Empfehlung A.4
V. Änderung des Grundsatzes 5
VI. Änderung der Empfehlung A.5
VII. Änderung des Grundsatzes 6
VIII. Änderung des Grundsatzes 9
IX. Änderung der Empfehlung C.1
X. Änderung des Grundsatzes 15
XI. Änderung der Empfehlung D.3
XII. Änderung der Empfehlung D.7
XIII. Änderung der Empfehlung D.10

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 3/2022.

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