ESG

CSDDD – EU-Lieferkettengesetz rückt näher

Kai Michael Beckmann, Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erweiterter Vorstand AdAR und Vorsitzender AdAR-Fachausschuss ESG und Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), zu deutsch europäische Lieferkettenrichtlinie, verankert Menschenrechtsbelange und Umweltaspekte fest in unternehmerischen Governance-Systemen. Sie zielt darauf ab, verantwortungsvolles Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu etablieren. Als Richtlinie muss die CSDDD in nationales Recht überführt werden, bestehende Lieferkettengesetze in Ländern wie Deutschland und Frankreich werden entsprechend angepasst. Die EU-Kommission schätzt, dass ca. 17.000 Unternehmen direkt von der CSDDD betroffen sein werden.

Inhalt

I.    Die CSDDD im Überblick
II.   Geltungsbereich der CSDDD
III.  Nächste Schritte
IV.   Haftung und Sanktionen
V.    Zusammenspiel von CSDDD und LkSG
VI.   Zusammenspiel der CSDDD mit der CSRD
VII.  Herausforderungen für den Aufsichtsrat
VIII. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 1/2024.

 

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